Häufig gestellte Fragen

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ORIGINALURKUNDEN ODER KOPIENVON DER ORIGINALURKUNDE ODER VON EINER KOPIE ÜBERSETZEN?

Oft ist es erforderlich, eine Übersetzung von einer Originalurkunde vorzunehmen, aber in bestimmten Fällen ist es erlaubt, eine Kopie der Originalurkunde zu benutzen. Das hängt ausschließlich von den Formalitäten und Vorschriften der Stelle ab, bei der die Übersetzung vorgelegt wird.

Bei der Vorlage einer Übersetzung kann es geschehen, dass die Originalurkunde nicht zurückgegeben wird, und als Folge werden Sie Ihr Dokument verlieren!

Wenn Sie Beratung über Kopien für Übersetzungen benötigen, stehen wir Ihnen gerne [+] zur Verfügung.

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ApostillenHAAGER APOSTILLE FÜR ÖFFENTLICHE URKUNDEN

Was ist die Haager Apostille?
Die Apostille nach Haager Übereinkommen ("Haager Apostille") ist eine Beglaubigung, auch Überbeglaubigung genannt, welche die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft des öffentlichen Beamten, der eine öffentliche Urkunde unterschrieben hat, bestätigt. In diesem Sinne ist die Apostille das "letzte Kettenglied" der Beglaubigung für das Ausland.

Ist es erforderlich, die Apostille zu übersetzen?
Ja. Die Apostille ist ein Teil der Urkunde und muss in der Regel übersetzt werden, auch wenn sie mehrsprachig ausgestellt wurde.

Ist es nötig, alle Stempel der Urkunde zu übersetzen?
Ja. Die Stempel sind auch Teil der Urkunde und oft sind sie wichtige Elemente der Beglaubigungskette. Aus diesem Grund bitte wir Sie, uns bei Ihrer Bitte auf Kostenvoranschlag eine Kopie des ganzen Dokuments inkl. Stempel und Apostille beizufügen.

Wenn Sie noch die Apostille für Ihr Dokument erhalten müssen, können Sie hier unten eine Liste der Einrichtungen finden, an denen die Apostille beantragt werden kann.

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KOSTENVORANSCHLAGWAS IST NÖTIG, UM EINEN KOSTENVORANSCHLAG ZU ERHALTEN?

Wir bitten Sie, eine E-Mail mit einer gescannten Kopie oder einer Fotografie des gedruckten Dokuments bzw. die elektronische Datei zu schicken. Baldmöglichst werden Sie den Kostenvoranschlag und eine Schätzung der Bearbeitungszeit erhalten.

Vergessen Sie bitte nicht - soweit bekannt - die Vorlagestelle der Übersetzung anzugeben.

Apostille

 
Apostille

Sie können die Apostille nach Haager Übereinkommen u.a. in den folgenden Einrichtungen beantragen:

Ministerium für auswärtige Beziehungen, internationalen Handel und Kultus („Ministerio de Relaciones Exteriores, Comercio Internacional y Culto“). Der Antrag auf Ausfertigung einer Apostille ist nur auf der folgenden Web-Seite möglich:] www.tramitesadistancia.gob.ar  

Notarkammer der Stadt Buenos Aires („Colegio de Escribanos de la Ciudad de Buenos Aires“)  

Notarkammer der Stadt Rosario, Provinz Santa Fe („Colegio de Escribanos de Rosario - Provincia de Santa Fe“)  

Kontakt

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt per E-Mail aufnehmen. Sie erhalten eine schnelle Antwort und eine passgenaue Beratung.
Für einen Kostenvoranschlag bitten wir Sie, uns per E-Mail eine Kopie des zu übersetzenden Dokuments zu schicken und den Vorlageort (die Stelle bzw. Behörden der Vorlage) sowie den Verwendungszweck anzugeben. Im Falle eines gedruckten Dokuments schicken Sie uns bitte eine gescannte Kopie des ganzen Dokuments inkl. aller Stempel und der Apostille.
Wir stehen Ihnen gerne zu Verfügung.

Eigenständige Stadt Buenos Aires, Argentinien
Rosario, Provinz Santa Fe, Argentinien
(+54 9 11) 5752-1627

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