Wenn Ihre Dokumente wichtig sind,,
dann ist Ihre Übersetzung wichtig.


Oft ist es erforderlich, eine Übersetzung von einer Originalurkunde vorzunehmen, aber in bestimmten Fällen ist es erlaubt, eine Kopie der Originalurkunde zu benutzen. Das hängt ausschließlich von den Formalitäten und Vorschriften der Stelle ab, bei der die Übersetzung vorgelegt wird.
Bei der Vorlage einer Übersetzung kann es geschehen, dass die Originalurkunde nicht zurückgegeben wird, und als Folge werden Sie Ihr Dokument verlieren!
Wenn Sie Beratung über Kopien für Übersetzungen benötigen, stehen wir Ihnen gerne [+] zur Verfügung.

Sie können die Apostille nach Haager Übereinkommen u.a. in den folgenden Einrichtungen beantragen:
Ministerium für auswärtige Beziehungen, internationalen Handel und Kultus („Ministerio de Relaciones Exteriores, Comercio Internacional y Culto“). Der Antrag auf Ausfertigung einer Apostille ist nur auf der folgenden Web-Seite möglich:] www.tramitesadistancia.gob.ar
Notarkammer der Stadt Buenos Aires („Colegio de Escribanos de la Ciudad de Buenos Aires“)
Notarkammer der Stadt Rosario, Provinz Santa Fe („Colegio de Escribanos de Rosario - Provincia de Santa Fe“)
Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt per E-Mail aufnehmen. Sie erhalten eine schnelle Antwort und eine passgenaue Beratung.
Für einen Kostenvoranschlag bitten wir Sie, uns per E-Mail eine Kopie des zu übersetzenden Dokuments zu schicken und den Vorlageort (die Stelle bzw. Behörden der Vorlage) sowie den Verwendungszweck anzugeben. Im Falle eines gedruckten Dokuments schicken Sie uns bitte eine gescannte Kopie des ganzen Dokuments inkl. aller Stempel und der Apostille.
Wir stehen Ihnen gerne zu Verfügung.